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Um was genau geht es?
Um was genau geht es?
Wo liegt Ihr Problem?
Bei wem haben Sie die Fahrkarten gekauft?
Um was genau geht es?
Wo liegt Ihr Problem?
Um was genau geht es?
Um was genau geht es?
Um was genau geht es?
Wo liegt Ihr Problem?
Was waren die Folgen?
Bei wem haben Sie die Fahrkarten gekauft?
Was waren die Folgen?
Bei wem haben Sie die Fahrkarten gekauft?
Worauf muss ich achten, wenn ich mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung mit der Bahn fahren möchte? Gibt es Hilfe beim Ticketkauf, während der Bahnfahrt oder an Bahnhöfen?
Ihre Rechte:
Wenn Sie eine Fahrkarten kaufen, müssen Sie über folgendes informiert werden:
- Zugänglichkeit des Bahnhofs und der Züge
- Ausstattung des Zuges
- Transportbedingungen für Ihre Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken)
- Ihre Rechte bei Zugverspätung und Zugausfall
Ihre Rechte:
Wenn Ihnen während der Bahnfahrt ein erhöhtes Beförderungsentgelt auferlegt wird, müssen sie dieses bei einigen Bahnunternehmen sofort bezahlen. Anderenfalls kann der Betrag erhöht werden.
Unser Rat:
Wie kann man sich wehren, wenn der Schaffner ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt?
- Achten Sie auf die Einspruchsfristen. Diese können sehr kurz ausfallen! Sie finden die Fristen normalerweise auf dem Beleg des erhöhten Beförderungsentgeltes oder auf der Internetseite des Bahnunternehmens.
- Sammeln Sie Beweise, um sich verteidigen zu können.
- Wenden Sie sich an das Unternehmen, für das der Kontrolleur zuständig ist, der Ihnen das erhöhte Beförderungsentgelt berechnet hat. Achtung: Nicht immer ist dies das Eisenbahnunternehmen, das Ihnen die Fahrkarte verkauft hat bzw. dem der Zug gehört – insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten.
- Nutzen Sie das Online-Beschwerde-Formular des Bahnunternehmens, sofern es hierfür ein gesondertes gibt.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Kann ich mein Fahrrad einfach so mitnehmen?
Die EU-Verordnung (EU 2021/782), die seit 7. Juni 2023 gilt, sorgt grundsätzlich für das Recht, dass Bahnreisende Ihre Fahrräder mitnehmen können. Allerdings wird den Bahnunternehmen mehrere Jahre Zeit eingeräumt, ihre Kapazitäten entsprechend anzupassen.
Gut zu wissen:
In einigen Zügen, die keine Fahrrad-Reservierung vorsehen, kann die Zahl der Fahrräder aus Sicherheits- bzw. Platzgründen beschränkt werden.
Was kann ich tun, wenn die Fahrradmitnahme verweigert wird?
Wenn Ihnen trotz Fahrradticket die Mitnahme des Fahrrads verweigert wird, können Sie folgende Ansprüche geltend machen:
- Erstattung des Ticketpreises bei Verzicht auf die Fahrt
- Weiterfahrt mit geänderter Streckenführung
- Entschädigung
- Hilfeleistungen wie beispielsweise Speisen und Getränke. Dies gilt allerdings nur, wenn absehbar ist, dass Sie wegen der Beförderungsverweigerung mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof eintreffen werden.
Gut zu wissen:
Wie alle anderen Gepäckstücke auch, müssen Sie das Fahrrad selbst beaufsichtigen. Das Eisenbahnunternehmen ist nicht verantwortlich bei Diebstahl oder Beschädigungen. Es sei denn, es handelt sich bei der Beschädigung um einen durch das Bahnunternehmen verschuldeten Unfall.
Unser Rat:
Wenn Sie mit dem Fahrrad verreisen, informieren Sie sich bei jedem Bahnunternehmen, das Sie nutzen möchten, über:
- die Transportbedingungen
- die Transportkosten
- ob Sie einen Stellplatz für das Fahrrad reservieren müssen
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
In den europäischen Regelungen gibt es keine speziellen Vorschriften für die Mitnahme von Haustieren. Ausnahme: Assistenz- und Blindenhunde.
Unser Rat:
Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise bei den jeweiligen Eisenbahngesellschaften über die Mitnahmebedingungen von Haustieren. Fragen Sie nach, ob sich die Mitnahme auf bestimmte Zugarten (z. B. ICE, RE …) beschränkt.
Für Hunde gelten je nach Eisenbahnunternehmen und Größe des Tieres unterschiedliche Regelungen. Hunde benötigen oft eine eigene Fahrkarte zum Sondertarif. Bitte beachten Sie, dass Sie mitunter für jede Zugfahrt eine separate Fahrkarte lösen müssen.
Katzen und andere Haustiere (Kaninchen, Frettchen usw.) können meist in einer Transportbox mitgenommen werden. Fragen Sie beim Bahnunternehmen nach, ob Sie eine Fahrkarte für das Tier benötigen.
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Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
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Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Unser Rat:
- Wenn Sie Ihre Fahrkarten für ein ausländisches Schienen-Netz kaufen, informieren Sie sich vor der Abreise über die Nutzungsbedingungen (Abfertigung am Schalter, Entwertungspflicht für Fahrkarten usw.) und die bei einer Kontrolle vorzulegenden Dokumente (Ermäßigungskarte, Identitätsnachweis, für die Buchung verwendete Bankkarte usw.). Die geforderten Dokumente können sich je nach Bahnunternehmen unterscheiden. Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt und Ihnen der volle Fahrpreis berechnet werden, wenn Sie z. B. keinen Ermäßigungsnachweis haben.
- Informieren Sie sich, ob Fahrkarten in elektronischer Form ausreichend sind oder ob Sie diese in Papierform am Bahnhof abholen müssen.
- Wenn Sie aus Deutschland ausreisen, sollten Sie einen gültigen biometrischen Reisepass oder einen Personalausweis mitführen. Auch wenn es bei der Ausreise keine systematischen Kontrollen gibt, können der Zoll bzw. die Polizei während der Reise jederzeit unangekündigte Personenkontrollen durchführen.
- Wenn Minderjährige alleine reisen, benötigen sie ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass oder biometrischer Reisepass). Darüber hinaus verlangen manche Länder eine Reisevollmacht, wenn das Kind mit einer Organisation, mit nur einem sorgeberechtigen Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten reist. Wenn Ihr Kind eine andere Staatsangehörigkeit hat, prüfen Sie auch diese Reisebedingungen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
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Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Sie können Ihre Fahrkarten am Bahnhof kaufen oder über das Internet beziehen. Manche Bahnunternehmen bieten auch den Kauf des Tickets im Zug an (nicht die Deutsche Bahn AG). Häufig wird dann aber ein Aufpreis fällig.
Wenn Sie mehrere EU-Länder bereisen, können Sie die Fahrkarten bei einem oder verschiedenen Bahnunternehmen kaufen.
Ihre Rechte:
Wenn Ihre Reise aus verschiedenen Teilstücken besteht, sind Ihre Rechte bei Zugausfall und Zugverspätung davon abhängig, ob Sie für die gesamte Reise eine einzige Fahrkarte (Durchgangsfahrkarte) oder mehrere haben. Zudem ist entscheidend, ob Sie die Fahrkarte bei einem Bahnunternehmen direkt oder bei einem Fahrkartenverkäufer (z. B. eine Buchungsplattform) gekauft haben. (Siehe hierzu die Rubriken „Zugausfall“ oder „Zugverspätung”).
Achtung:
Wenn Ihre Züge pünktlich fahren und Sie Ihren Anschluss verpassen, können Sie das Bahnunternehmen nicht zur Verantwortung ziehen. In einem solchen Fall sind die Bahnunternehmen nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten für den verpassten Zug zu erstatten oder Sie kostenlos auf einen anderen Zug umzubuchen.
Achtung:
Das gesetzliche Widerrufsrecht im Onlinehandel gilt beim Kauf von Fahrkarten nicht. Achten Sie bei der Buchung daher auf die Stornobedingungen.
Unser Rat:
- Wenn Sie die Fahrkarte online kaufen, sollten Sie darauf achten, um welche Internetseite es sich handelt: Ist es die Seite eines Bahnunternehmens oder die eines Vermittlers, beispielsweise ein Buchungsportal oder ein Reisebüro? Wenn Sie über einen Vermittler buchen, kann dieser Servicekosten in Rechnung stellen.
- Achten Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte auf ausreichend lange Umsteigezeiten. Vor allem dann, wenn Sie in einer größeren Stadt umsteigen müssen oder mit viel Gepäck oder kleinen Kindern unterwegs sind.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Wohnsitz sollten Sie die Fahrkarten zu den selben Preisen kaufen können, die die Eisenbahnunternehmen für Kunden aus ihrem eigenen Land berechnen (ausgenommen Sozialtarife).
Unser Rat:
Vergleichen Sie die Preise auf verschiedenen Webseiten. Vor allem, wenn Sie ins Ausland fahren. Wenn Sie über einen Vermittler (z. B. ein Buchungsportal) buchen, kann dieser für seine Tätigkeit Servicekosten berechnen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn Sie eine Reise bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, die aus einer Zugfahrt und einer anschließenden Flugreise besteht, richten sich Ihre Ansprüche im Falle einer Zugverspätung oder bei einem Zugausfall nach den Bestimmungen zweier EU-Verordnungen: Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte) und Verordnung 2021/782 (Bahngastrechte). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.evz.de unter der Rubrik „Reisen“.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich über die Abfertigungsbedingungen der Airline und des Eisenbahnunternehmens. Die Bedingungen unterscheiden sich, je nachdem, welchen Service Sie gewählt haben. In einigen Fällen ist die Anreise mit der Bahn zum Flughafen nur ein zusätzlicher Service, den die Airline anbietet (z. B. Rail & Fly). In anderen Fällen erhalten Sie ein einheitliches Ticket für den Zug und den Flug. Es ist dann nur ein Check-in notwendig (z. B. Lufthansa Express Rail). Auch die Gepäckaufgabe erfolgt am Bahnhof.
- In anderen Fällen ist es notwendig. sich am Schalter der Airline am Bahnhof zu melden. Wenn Sie sich dort nicht melden, kann das als „No Show“ (sog. Nicht-Erscheinen des Fluggastes) gewertet werden. Der Rest Ihrer Reise wird dann automatisch storniert, ohne, dass Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Weiterreise haben. Lediglich die Steuern und Gebühren müssen Ihnen erstattet werden.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Das Eisenbahnunternehmen kann die Mitnahme von Haustieren untersagen, es sei denn, es handelt sich um einen Assistenzhund für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung.
Unser Rat:
Informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Bahnunternehmen, ob Sie Ihr Haustier mitnehmen dürfen. Wenn ja, fragen Sie nach, welche Vorschriften es zu beachten gilt. Zum Beispiel: erlaubte Hunderassen, Ticketpreise, Mitnahmebedingungen (Anleinpflicht, Transportbox usw.).
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben, gelten nicht zwingend für Regional-Bahnen, Vorortbahnen oder Stadtbahnen.
Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen im Reiseland, welche Regelungen gelten.
Unser Rat:
Wenn Sie innerhalb der EU mit einem Regionalzug, einem Vorortzug oder einer Stadtbahn unterwegs sind und Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben (Entschädigung oder Erstattung bei Verspätung) gelten nicht für historische oder touristische Züge.
Unser Rat:
Wenn Sie einen historischen oder touristischen Zug in einem anderen EU-Land nutzen möchten, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte bei Reiseantritt oder während der Reise:
Wenn der Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten abfährt, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Eine Übernachtung sowie die Fahrt zum Hotel und wieder zurück, sofern eine Unterbringung erforderlich und dies praktisch möglich ist.
- Weiterfahrt mit einem anderen Transportmittel (z. B. Bus, Taxi) zum nächstgelegenen Bahnhof, wenn der Zug aufgrund eines Defektes stehenbleibt.
Achtung:
Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächste beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt deswegen nicht antreten bzw. abbrechen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsort. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt antreten, können Sie die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie die alternative Verbindung selbst buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
Ihre Rechte bei der Ankunft:
Wenn Sie die Reise angetreten haben und verspätet am Zielort eingetroffen sind, können Sie eine Entschädigung verlangen:
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.
Wie lange habe ich Zeit, um bei der Bahn eine Beschwerde einzureichen?
Wenn Sie bei der Bahn eine Beschwerde einreichen wollen, haben Sie dazu 3 Monate Zeit.
Gut zu wissen:
Informieren Sie sich über die Höhe der Entschädigung. So zahlen zum Beispiele manche Bahnunterunternehmen bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Andere Bahnunternehmen zahlen beispielsweise höhere Beträge als die, die in der europäischen Bahngastrechte-Verordnung vorgeschrieben sind. Lesen Sie dazu die Transportbedingungen.
Achtung:
- Sie können nicht die Erstattung des gesamten Ticketpreises verlangen, wenn Sie die Fahrt angetreten haben und verspätet am Zielort eintreffen.
- Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgasts.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund der Verspätung am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn Sie aufgrund der Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen, können Sie folgendes verlangen:
- Sie können die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen, wenn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar ist und Sie die Fahrt antreten wollen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
- Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie eine alternative Verbindung selber buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
- eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises, wenn Sie am Zielbahnhof mit einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten ankommen und 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof ankommen.
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten am Zielort, die Ihnen aufgrund des verpassten Anschlusses entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …), besteht nicht.
- Erstattung des Ticketpreises und Rückbeförderung zum Ausgangsort bei einer absehbaren Verspätung von 60 Minuten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen mussten. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen und das Eisenbahnunternehmen keine kostenlose Alternative anbietet, haben Sie folgende Ansprüche gegen den Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter:
- Erstattung des kompletten Ticketpreises
- Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 75 % des Fahrpreises. Die Entschädigung muss innerhalb von 30 Tagen auf Ihrem Konto eingehen.
Achtung:
Wenn Sie der Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter beim Kauf des Tickets darüber informiert, dass die einzelnen Teilstrecken von unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen betrieben werden und die Teilstrecken nicht vertraglich miteinander verbunden sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für die gesamte Fahrt.
Sie können lediglich eine Entschädigung für den verspäteten Zug verlangen. Und zwar: 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 bis 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen bzw. 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Haben Sie die Fahrkarten getrennt voneinander gekauft und werden die jeweiligen Teilstrecken von ein- und demselben Bahnunternehmen bedient, gilt dies dennoch nicht als Durchgangsfahrkarte. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschluss verpassen, haben Sie folglich keinen Anspruch auf die Erstattung des Tickets für den verpassten Zug oder auf eine Entschädigung.
Unser Rat:
Buchen Sie, wenn möglich, eine Durchgangsfahrkarte für die gesamte Strecke. Falls dies nicht möglich sein sollte, informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Ticket–Bedingungen für jedes Teilstück. Vielleicht bieten die Unternehmen eine kostenlose Umbuchung an oder eine Erstattung des Ticketpreises für einen ausgefallenen Zug. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob solche Fälle von der Versicherung abgedeckt sind.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die europäischen Bahngastrechte gelten nicht zwingend für Regional-, Stadt- oder S-Bahnen. Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Regelungen, die für den gewünschten Zug in Ihrem Reiseland gelten.
Die Informationspflichten gegenüber Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sind weiterhin für das Bahnunternehmen verpflichtend.
Unser Rat:
Wenn Sie in der EU mit einem Regionalzug, einem Vorort-Zug oder einer S-Bahn in der EU reisen, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die europaweit gültigen Fahrgastrechte gelten nicht für historische und touristische Züge.
Unser Rat:
Wenn Sie einen historischen oder einen touristischen Zug innerhalb der EU nutzen und Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Wenn Ihr Zug ausgefallen ist und Sie daher Ihre Reise absagen mussten, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises sowie auf Hilfeleistungen.
Erstattung:
Die Erstattung des Ticketpreises muss innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Antrag erfolgen.
Fällt der Zug während der Reise aus, haben Sie Anspruch darauf, kostenlos zum Startbahnhof zurückbefördert zu werden.
Gut zu wissen:
Wenn Sie den Ticketpreis erstattet bekommen haben, können Sie keine zusätzliche Entschädigung geltend machen.
Hilfeleistungen:
- Speisen und Getränke angemessen an die Wartezeit, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Hotelübernachtung, sofern erforderlich. Achtung: Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächte beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten des Fahrgastes, Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
- Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
- Auch wenn Sie Anspruch auf Hilfeleistungen haben, nehmen Sie ausreichend Getränke mit, vor allem dann, wenn Sie mit Kindern unterwegs sind.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Sie haben Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistungen.
Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung beträgt
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof eintreffen
Gut zu wissen:
Manche Eisenbahnunternehmen sehen eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Verspätung vor. Informieren Sie sich!
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss Ihnen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen auf den Gleisen; Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
Wurde Sie vom Bahnunternehmen kostenlos umgebucht, können Sie keine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Zugausfalls am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.
Hilfeleistungen:
Wenn der Zug ausfällt und Sie nicht innerhalb einer Stunde umgebucht wurden, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder am Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind
- Hotelunterbringung, wenn eine Weiterreise am gleichen Tag nicht mehr möglich ist. Achtung: Ist eine Übernachtung erforderlich, kann diese auf 3 Nächte beschränkt werden, wenn die Zugverspätung auf höhere Gewalt (Unwetter, Stürme), das Fehlverhalten des Fahrgasts oder das Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen auf den Gleisen) zurückzuführen ist.
Unser Rat:
Bitten Sie das Bahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber um Hilfe, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Ihre Rechte:
Jedes Eisenbahnunternehmen hat seine eigenen Vorgaben hinsichtlich des Gepäcks: Anzahl der Packstücke, Waren, die in der Bahn mitgenommen bzw. nicht mitgenommen werden dürfen, Gepäckkontrollen vor dem Einsteigen in die Bahn usw.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich im Vorfeld bei den von Ihnen genutzten Eisenbahnunternehmen über die Vorgaben für Ihr Gepäck.
- Insbesondere, wenn Sie Sondergepäck mitnehmen möchten (Musikinstrumente, Fahrräder usw.) Deren Transport kann mit einem Sonderzuschlag belegt werden. Mitunter kann, je nach Art des Gepäckstücks, die Mitnahme untersagt werden.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Was muss ich tun, wenn das Gepäck verloren ging oder gestohlen wurde?
Ihre Rechte:
Während der gesamten Zeit im Bahnhof sowie der gesamten Bahnfahrt sind Sie für Ihr mitgeführtes Gepäck selbst verantwortlich. Sie können daher keine Entschädigung seitens des Bahnunternehmens bei Beschädigung oder Diebstahl verlangen. Lediglich bei aufgegebenem Gepäck haftet das Bahnunternehmen in einem gewissen Umfang.
Unser Rat:
- Versehen Sie vor der Abreise Ihr Handgepäck und Ihren Koffer mit einem Kofferanhänger und tragen Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in ein verdecktes, von außen nicht einsehbares Adressfeld ein. Je nach Reiseland, kann ein Koffer, der nicht identifizierbar ist, vernichtet werden, ohne dass Sie dafür eine Entschädigung erhalten.
- Machen Sie ein Foto vom Inhalt und Äußeren Ihres Koffers. Das kann Ihnen bei der Identifikation Ihres Koffers helfen, sollte dieser verloren gehen oder im Zug vergessen worden sein.
- Packen Sie keine Wertgegenstände (Laptop, Geld, Schmuck) in den Koffer, wenn Sie diesen außerhalb Ihres Sichtbereichs abstellen müssen.
- Achten Sie bei Zwischenstopps auf Ihr Gepäck.
- Wenn Sie international unterwegs sind, informieren Sie sich vor der Abreise über die Zollvorschriften, insbesondere über die Einfuhrmengen (zum Beispiel für Zigaretten, Alkohol usw.)
- Wenn Sie ein Gepäckstück im Zug vergessen haben, kontaktieren Sie das Fundbüro am Zielbahnhof.
Bei Diebstahl:
- Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
- Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte, Reise– oder Hausratversicherung. Vielleicht kommt diese für den Schaden auf.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Ihre Rechte:
Wenn Sie eine Fahrkarten kaufen, müssen Sie über folgendes informiert werden:
- Zugänglichkeit des Bahnhofs und der Züge
- Ausstattung des Zuges
- Transportbedingungen für Ihre Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken)
- Ihre Rechte bei Zugverspätung und Zugausfall
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Sie haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung am Bahnhof und im Zug beim Einsteigen, Aussteigen und Umsteigen und wenn Sie die Einrichtungen des Zuges nutzen möchten.
Das Bahnunternehmen sowie der Bahnhofsbetreiber darf Ihnen aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität oder aufgrund Ihrer Behinderung den Zugang zu den Zügen nicht verweigern, es sei denn aus Sicherheitsgründen. Sollte dies der Fall sein, müssen Bahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber alles tun, um Ihnen eine andere Transportlösung gemäß Ihrer Bedürfnisse anzubieten.
Unser Rat:
- Um diese Unterstützungsleistung am Bahnhof zu erhalten, informieren Sie den Assistenz-Service der Bahngesellschaft bzw. den Bahnhofsbetreiber mindestens 24 Stunden vor Abfahrt des Zuges.
Achtung: In einigen Ländern müssen Sie die gewünschte Unterstützungsleistung 36 Stunden vor Abfahrt anmelden.
- Erscheinen Sie pünktlich zur Ankunftszeit, die Ihnen mitgeteilt wurde, damit Sie pünktlich in den Zug einsteigen können.
- Wenn Sie mit verschiedenen Bahnunternehmen reisen, informieren Sie sich bei jedem einzelnen, was angeboten wird, um Ihnen den Zugang zum Bahnhof sowie Ihre Fahrt zu erleichtern.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn das Eisenbahnunternehmen eine Begleitperson zwingend vorschreibt, darf diese kostenlos reisen und sollte nach Möglichkeit direkt neben Ihnen sitzen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Bei einer Zugverspätung oder einem Zugausfall muss das Bahnunternehmen besonders auf Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung achten.
Sie müssen:
- Informationen zum Vorfall erhalten
- über die Weiterreise zu vergleichbaren Bedingungen informiert werden
- auf eine angemessene Art und Weise unterstützt werden, insbesondere, wenn eine Hotelunterbringung erforderlich ist
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
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Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Sie können Ihren Assistenzhund kostenlos im Zug mitnehmen. Wenn Ihr Hund durch das Fehlverhalten des Eisenbahnunternehmens verletzt wird, können Sie eine Entschädigung verlangen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Beim Kauf Ihrer Fahrkarten müssen Sie in einem angepassten und zugänglichen Format über die Beförderungsbedingungen Ihrer für Ihre Mobilität notwendigen Ausrüstung (Rollstuhl, Krücken …) informiert werden.
Werden Mobilitätshilfen oder Hilfsmittel durch das Verschulden des Eisenbahnunternehmens beschädigt oder gehen verloren, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
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Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben, gelten nicht zwingend für Regional-Bahnen, Vorortbahnen oder Stadtbahnen.
Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen im Reiseland, welche Regelungen gelten.
Unser Rat:
Wenn Sie innerhalb der EU mit einem Regionalzug, einem Vorortzug oder einer Stadtbahn unterwegs sind und Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben (Entschädigung oder Erstattung bei Verspätung) gelten nicht für historische oder touristische Züge.
Unser Rat:
Wenn Sie einen historischen oder touristischen Zug in einem anderen EU-Land nutzen möchten, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte bei Reiseantritt oder während der Reise:
Wenn der Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten abfährt, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Eine Übernachtung sowie die Fahrt zum Hotel und wieder zurück, sofern eine Unterbringung erforderlich und dies praktisch möglich ist.
- Weiterfahrt mit einem anderen Transportmittel (z. B. Bus, Taxi) zum nächstgelegenen Bahnhof, wenn der Zug aufgrund eines Defektes stehenbleibt.
Achtung:
Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächste beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt deswegen nicht antreten bzw. abbrechen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsort. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt antreten, können Sie die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie die alternative Verbindung selbst buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
Ihre Rechte bei der Ankunft:
Wenn Sie die Reise angetreten haben und verspätet am Zielort eingetroffen sind, können Sie eine Entschädigung verlangen:
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.
Wie lange habe ich Zeit, um bei der Bahn eine Beschwerde einzureichen?
Wenn Sie bei der Bahn eine Beschwerde einreichen wollen, haben Sie dazu 3 Monate Zeit.
Gut zu wissen:
Informieren Sie sich über die Höhe der Entschädigung. So zahlen zum Beispiele manche Bahnunterunternehmen bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Andere Bahnunternehmen zahlen beispielsweise höhere Beträge als die, die in der europäischen Bahngastrechte-Verordnung vorgeschrieben sind. Lesen Sie dazu die Transportbedingungen.
Achtung:
- Sie können nicht die Erstattung des gesamten Ticketpreises verlangen, wenn Sie die Fahrt angetreten haben und verspätet am Zielort eintreffen.
- Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgasts.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund der Verspätung am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn Sie aufgrund der Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen, können Sie folgendes verlangen:
- Sie können die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen, wenn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar ist und Sie die Fahrt antreten wollen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
- Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie eine alternative Verbindung selber buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
- eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises, wenn Sie am Zielbahnhof mit einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten ankommen und 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof ankommen.
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten am Zielort, die Ihnen aufgrund des verpassten Anschlusses entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …), besteht nicht.
- Erstattung des Ticketpreises und Rückbeförderung zum Ausgangsort bei einer absehbaren Verspätung von 60 Minuten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen mussten. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen und das Eisenbahnunternehmen keine kostenlose Alternative anbietet, haben Sie folgende Ansprüche gegen den Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter:
- Erstattung des kompletten Ticketpreises
- Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 75 % des Fahrpreises. Die Entschädigung muss innerhalb von 30 Tagen auf Ihrem Konto eingehen.
Achtung:
Wenn Sie der Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter beim Kauf des Tickets darüber informiert, dass die einzelnen Teilstrecken von unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen betrieben werden und die Teilstrecken nicht vertraglich miteinander verbunden sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für die gesamte Fahrt.
Sie können lediglich eine Entschädigung für den verspäteten Zug verlangen. Und zwar : 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen bzw. 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Haben Sie die Fahrkarten getrennt voneinander gekauft und werden die jeweiligen Teilstrecken von ein- und demselben Bahnunternehmen bedient, gilt dies dennoch nicht als Durchgangsfahrkarte. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschluss verpassen, haben Sie folglich keinen Anspruch auf die Erstattung des Tickets für den verpassten Zug oder auf eine Entschädigung.
Unser Rat:
Buchen Sie, wenn möglich, eine Durchgangsfahrkarte für die gesamte Strecke. Falls dies nicht möglich sein sollte, informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Ticket–Bedingungen für jedes Teilstück. Vielleicht bieten die Unternehmen eine kostenlose Umbuchung an oder eine Erstattung des Ticketpreises für einen ausgefallenen Zug. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob solche Fälle von der Versicherung abgedeckt sind.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die europäischen Bahngastrechte gelten nicht zwingend für Regional-, Stadt- oder S-Bahnen. Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Regelungen, die für den gewünschten Zug in Ihrem Reiseland gelten.
Die Informationspflichten gegenüber Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sind weiterhin für das Bahnunternehmen verpflichtend.
Unser Rat:
Wenn Sie in der EU mit einem Regionalzug, einem Vorort-Zug oder einer S-Bahn in der EU reisen, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Ihre Rechte:
Die europaweit gültigen Fahrgastrechte gelten nicht für historische und touristische Züge.
Unser Rat:
Wenn Sie einen historischen oder einen touristischen Zug innerhalb der EU nutzen und Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Wenn Ihr Zug ausgefallen ist und Sie daher Ihre Reise absagen mussten, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises sowie auf Hilfeleistungen.
Erstattung:
Die Erstattung des Ticketpreises muss innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Antrag erfolgen.
Fällt der Zug während der Reise aus, haben Sie Anspruch darauf, kostenlos zum Startbahnhof zurückbefördert zu werden.
Gut zu wissen:
Wenn Sie den Ticketpreis erstattet bekommen haben, können Sie keine zusätzliche Entschädigung geltend machen.
Hilfeleistungen:
- Speisen und Getränke angemessen an die Wartezeit, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Hotelübernachtung, sofern erforderlich. Achtung: Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächte beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten des Fahrgastes, Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
- Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
- Auch wenn Ihnen Hilfeleistungen zustehen, nehmen Sie ausreichend Getränke mit, vor allem dann, wenn Sie mit Kindern reisen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistungen.
Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung beträgt
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof eintreffen
Gut zu wissen:
Manche Eisenbahnunternehmen sehen eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Verspätung vor. Informieren Sie sich!
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss Ihnen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen auf den Gleisen; Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
Wurde Sie vom Bahnunternehmen kostenlos umgebucht, können Sie keine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Zugausfalls am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.
Hilfeleistungen:
Wenn der Zug ausfällt und Sie nicht innerhalb einer Stunde umgebucht wurden, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder am Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind
- Hotelunterbringung, wenn eine Weiterreise am gleichen Tag nicht mehr möglich ist. Achtung: Ist eine Übernachtung erforderlich, kann diese auf 3 Nächte beschränkt werden, wenn die Zugverspätung auf höhere Gewalt (Unwetter, Stürme), das Fehlverhalten des Fahrgasts oder das Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen auf den Gleisen) zurückzuführen ist.
Unser Rat:
Bitten Sie das Bahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber um Hilfe, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Das Bahn-Tool - wichtige Informationen
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.