Wenn Ihr Zug ausgefallen ist und Sie daher Ihre Reise absagen mussten, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises sowie auf Hilfeleistungen.
Erstattung:
Die Erstattung des Ticketpreises muss innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Antrag erfolgen.
Fällt der Zug während der Reise aus, haben Sie Anspruch darauf, kostenlos zum Startbahnhof zurückbefördert zu werden.
Gut zu wissen:
Wenn Sie den Ticketpreis erstattet bekommen haben, können Sie keine zusätzliche Entschädigung geltend machen.
Hilfeleistungen:
- Speisen und Getränke angemessen an die Wartezeit, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Hotelübernachtung, sofern erforderlich. Achtung: Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächte beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten des Fahrgastes, Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
- Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
- Auch wenn Sie Anspruch auf Hilfeleistungen haben, nehmen Sie ausreichend Getränke mit, vor allem dann, wenn Sie mit Kindern unterwegs sind.