Sie haben Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistungen.

 

 

Entschädigung:

 

Die Höhe der Entschädigung beträgt

 

 

 

Gut zu wissen:

Manche Eisenbahnunternehmen sehen eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Verspätung vor. Informieren Sie sich!

 

Achtung:

Das Bahnunternehmen muss Ihnen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen auf den Gleisen; Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.

Wurde Sie vom Bahnunternehmen kostenlos umgebucht, können Sie keine Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Zugausfalls am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.

 

Hilfeleistungen:

 

Wenn der Zug ausfällt und Sie nicht innerhalb einer Stunde umgebucht wurden, haben Sie folgende Rechte:

 

 

 

 

Unser Rat:

 

Bitten Sie das Bahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber um Hilfe, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.