Sie haben Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistungen.
Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung beträgt
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof eintreffen
Gut zu wissen:
Manche Eisenbahnunternehmen sehen eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Verspätung vor. Informieren Sie sich!
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss Ihnen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen auf den Gleisen; Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
Wurde Sie vom Bahnunternehmen kostenlos umgebucht, können Sie keine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund des Zugausfalls am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.
Hilfeleistungen:
Wenn der Zug ausfällt und Sie nicht innerhalb einer Stunde umgebucht wurden, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder am Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind
- Hotelunterbringung, wenn eine Weiterreise am gleichen Tag nicht mehr möglich ist. Achtung: Ist eine Übernachtung erforderlich, kann diese auf 3 Nächte beschränkt werden, wenn die Zugverspätung auf höhere Gewalt (Unwetter, Stürme), das Fehlverhalten des Fahrgasts oder das Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen auf den Gleisen) zurückzuführen ist.
Unser Rat:
Bitten Sie das Bahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber um Hilfe, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.