Ihre Rechte:
Die europäischen Bahngastrechte gelten nicht zwingend für Regional-, Stadt- oder S-Bahnen. Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Regelungen, die für den gewünschten Zug in Ihrem Reiseland gelten.
Die Informationspflichten gegenüber Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sind weiterhin für das Bahnunternehmen verpflichtend.
Unser Rat:
Wenn Sie in der EU mit einem Regionalzug, einem Vorort-Zug oder einer S-Bahn in der EU reisen, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.