Ihre Rechte:

 

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen und das Eisenbahnunternehmen keine kostenlose Alternative anbietet, haben Sie folgende Ansprüche gegen den Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter:

 

 

 

 

 

Achtung:

Wenn Sie der Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter beim Kauf des Tickets darüber informiert, dass die einzelnen Teilstrecken von unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen betrieben werden und die Teilstrecken nicht vertraglich miteinander verbunden sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für die gesamte Fahrt.

 

Sie können lediglich eine Entschädigung für den verspäteten Zug verlangen. Und zwar: 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 bis 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen bzw. 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.