Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben, gelten nicht zwingend für Regional-Bahnen, Vorortbahnen oder Stadtbahnen.
Informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen im Reiseland, welche Regelungen gelten.
Unser Rat:
Wenn Sie innerhalb der EU mit einem Regionalzug, einem Vorortzug oder einer Stadtbahn unterwegs sind und Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.