Ihre Rechte:
Die Rechte, die sich aus der europäischen Bahngastrechte-Verordnung ergeben (Entschädigung oder Erstattung bei Verspätung) gelten nicht für historische oder touristische Züge.
Unser Rat:
Wenn Sie einen historischen oder touristischen Zug in einem anderen EU-Land nutzen möchten, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren.