Ihre Rechte:
Haben Sie die Fahrkarten getrennt voneinander gekauft und werden die jeweiligen Teilstrecken von ein- und demselben Bahnunternehmen bedient, gilt dies dennoch nicht als Durchgangsfahrkarte. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschluss verpassen, haben Sie folglich keinen Anspruch auf die Erstattung des Tickets für den verpassten Zug oder auf eine Entschädigung.
Unser Rat:
Buchen Sie, wenn möglich, eine Durchgangsfahrkarte für die gesamte Strecke. Falls dies nicht möglich sein sollte, informieren Sie sich beim Eisenbahnunternehmen über die Ticket–Bedingungen für jedes Teilstück. Vielleicht bieten die Unternehmen eine kostenlose Umbuchung an oder eine Erstattung des Ticketpreises für einen ausgefallenen Zug. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob solche Fälle von der Versicherung abgedeckt sind.