Ihre Rechte:
Wenn Sie aufgrund der Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen, können Sie folgendes verlangen:
- Sie können die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen, wenn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar ist und Sie die Fahrt antreten wollen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
- Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie eine alternative Verbindung selber buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
- eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises, wenn Sie am Zielbahnhof mit einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten ankommen und 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten und mehr am Zielbahnhof ankommen.
Achtung:
Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten am Zielort, die Ihnen aufgrund des verpassten Anschlusses entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …), besteht nicht.
- Erstattung des Ticketpreises und Rückbeförderung zum Ausgangsort bei einer absehbaren Verspätung von 60 Minuten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen mussten. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.