Ihre Rechte:

 

Wenn Sie aufgrund der Verspätung des vorherigen Zuges Ihren Anschluss verpassen, können Sie folgendes verlangen:

 

 

 

Achtung:
Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgastes.