Ihre Rechte bei Reiseantritt oder während der Reise:
Wenn der Zug mit einer Verspätung von 60 Minuten abfährt, haben Sie folgende Rechte:
- Mahlzeiten und Getränke, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Eine Übernachtung sowie die Fahrt zum Hotel und wieder zurück, sofern eine Unterbringung erforderlich und dies praktisch möglich ist.
- Weiterfahrt mit einem anderen Transportmittel (z. B. Bus, Taxi) zum nächstgelegenen Bahnhof, wenn der Zug aufgrund eines Defektes stehenbleibt.
Achtung:
Ist eine Hotelunterbringung erforderlich, kann diese unter folgenden Bedingungen auf drei Nächste beschränkt werden: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Sabotage, Personen im Gleis).
Unser Rat:
Bitten Sie das Eisenbahnunternehmen um Unterstützung, bevor Sie selbst eine Unterkunft buchen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt deswegen nicht antreten bzw. abbrechen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsort. Die Erstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach Stellung Ihres Antrags erfolgen.
Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar und Sie wollen die Fahrt antreten, können Sie die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug verlangen. Bei einigen Bahnunternehmen wird hierfür die Zugbindung aufgehoben und Sie können die neue Verbindung frei wählen, sofern die Beförderungsbedingungen vergleichbar sind. Bei anderen Bahnunternehmen benötigen Sie eine Sitzplatzreservierung für die alternative Verbindung, z. B. beim TGV in Frankreich. Diese muss Ihnen das Bahnunternehmen kostenlos zur Verfügung stellen.
Wenn das Bahnunternehmen Ihnen innerhalb von 100 Minuten keine alternative Verbindung anbietet, können Sie die alternative Verbindung selbst buchen und dem Bahnunternehmen die Kosten in Rechnung stellen. Hierfür können Sie auch eine Fahrkarte bei einem anderen Bahnunternehmen oder bei einem Busunternehmen kaufen. Achtung: Kosten für einen Flug sind nicht erstattungsfähig.
Ihre Rechte bei der Ankunft:
Wenn Sie die Reise angetreten haben und verspätet am Zielort eingetroffen sind, können Sie eine Entschädigung verlangen:
- 25 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten am Zielbahnhof eintreffen
- 50 % des Ticketpreises, wenn Sie mit einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr am Zielbahnhof eintreffen.
Wie lange habe ich Zeit, um bei der Bahn eine Beschwerde einzureichen?
Wenn Sie bei der Bahn eine Beschwerde einreichen wollen, haben Sie dazu 3 Monate Zeit.
Gut zu wissen:
Informieren Sie sich über die Höhe der Entschädigung. So zahlen zum Beispiele manche Bahnunterunternehmen bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Andere Bahnunternehmen zahlen beispielsweise höhere Beträge als die, die in der europäischen Bahngastrechte-Verordnung vorgeschrieben sind. Lesen Sie dazu die Transportbedingungen.
Achtung:
- Sie können nicht die Erstattung des gesamten Ticketpreises verlangen, wenn Sie die Fahrt angetreten haben und verspätet am Zielort eintreffen.
- Das Bahnunternehmen muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Höhere Gewalt (Unwetter), Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage), Fehlverhalten des Fahrgasts.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Folgekosten, die Ihnen aufgrund der Verspätung am Zielort entstanden sind (Mietwagen, Übernachtung …) besteht nicht.