Ihre Rechte:
Jedes Eisenbahnunternehmen hat seine eigenen Vorgaben hinsichtlich des Gepäcks: Anzahl der Packstücke, Waren, die in der Bahn mitgenommen bzw. nicht mitgenommen werden dürfen, Gepäckkontrollen vor dem Einsteigen in die Bahn usw.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich im Vorfeld bei den von Ihnen genutzten Eisenbahnunternehmen über die Vorgaben für Ihr Gepäck.
- Insbesondere, wenn Sie Sondergepäck mitnehmen möchten (Musikinstrumente, Fahrräder usw.) Deren Transport kann mit einem Sonderzuschlag belegt werden. Mitunter kann, je nach Art des Gepäckstücks, die Mitnahme untersagt werden.