Was muss ich tun, wenn das Gepäck verloren ging oder gestohlen wurde?
Ihre Rechte:
Während der gesamten Zeit im Bahnhof sowie der gesamten Bahnfahrt sind Sie für Ihr mitgeführtes Gepäck selbst verantwortlich. Sie können daher keine Entschädigung seitens des Bahnunternehmens bei Beschädigung oder Diebstahl verlangen. Lediglich bei aufgegebenem Gepäck haftet das Bahnunternehmen in einem gewissen Umfang.
Unser Rat:
- Versehen Sie vor der Abreise Ihr Handgepäck und Ihren Koffer mit einem Kofferanhänger und tragen Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in ein verdecktes, von außen nicht einsehbares Adressfeld ein. Je nach Reiseland, kann ein Koffer, der nicht identifizierbar ist, vernichtet werden, ohne dass Sie dafür eine Entschädigung erhalten.
- Machen Sie ein Foto vom Inhalt und Äußeren Ihres Koffers. Das kann Ihnen bei der Identifikation Ihres Koffers helfen, sollte dieser verloren gehen oder im Zug vergessen worden sein.
- Packen Sie keine Wertgegenstände (Laptop, Geld, Schmuck) in den Koffer, wenn Sie diesen außerhalb Ihres Sichtbereichs abstellen müssen.
- Achten Sie bei Zwischenstopps auf Ihr Gepäck.
- Wenn Sie international unterwegs sind, informieren Sie sich vor der Abreise über die Zollvorschriften, insbesondere über die Einfuhrmengen (zum Beispiel für Zigaretten, Alkohol usw.)
- Wenn Sie ein Gepäckstück im Zug vergessen haben, kontaktieren Sie das Fundbüro am Zielbahnhof.
Bei Diebstahl:
- Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
- Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte, Reise– oder Hausratversicherung. Vielleicht kommt diese für den Schaden auf.