Was muss ich tun, wenn das Gepäck verloren ging oder gestohlen wurde?

 

Ihre Rechte:

 

Während der gesamten Zeit im Bahnhof sowie der gesamten Bahnfahrt sind Sie für Ihr mitgeführtes Gepäck selbst verantwortlich. Sie können daher keine Entschädigung seitens des Bahnunternehmens bei Beschädigung oder Diebstahl verlangen. Lediglich bei aufgegebenem Gepäck haftet das Bahnunternehmen in einem gewissen Umfang.

 

 

 

Unser Rat:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Diebstahl: