Ihre Rechte:
Wenn Sie eine Reise bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, die aus einer Zugfahrt und einer anschließenden Flugreise besteht, richten sich Ihre Ansprüche im Falle einer Zugverspätung oder bei einem Zugausfall nach den Bestimmungen zweier EU-Verordnungen: Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte) und Verordnung 2021/782 (Bahngastrechte). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.evz.de unter der Rubrik „Reisen“.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich über die Abfertigungsbedingungen der Airline und des Eisenbahnunternehmens. Die Bedingungen unterscheiden sich, je nachdem, welchen Service Sie gewählt haben. In einigen Fällen ist die Anreise mit der Bahn zum Flughafen nur ein zusätzlicher Service, den die Airline anbietet (z. B. Rail & Fly). In anderen Fällen erhalten Sie ein einheitliches Ticket für den Zug und den Flug. Es ist dann nur ein Check-in notwendig (z. B. Lufthansa Express Rail). Auch die Gepäckaufgabe erfolgt am Bahnhof.
- In anderen Fällen ist es notwendig. sich am Schalter der Airline am Bahnhof zu melden. Wenn Sie sich dort nicht melden, kann das als „No Show“ (sog. Nicht-Erscheinen des Fluggastes) gewertet werden. Der Rest Ihrer Reise wird dann automatisch storniert, ohne, dass Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Weiterreise haben. Lediglich die Steuern und Gebühren müssen Ihnen erstattet werden.