Ihre Rechte:

 

Wenn Sie eine Reise bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, die aus einer Zugfahrt und einer anschließenden Flugreise besteht, richten sich Ihre Ansprüche im Falle einer Zugverspätung oder bei einem Zugausfall nach den Bestimmungen zweier EU-Verordnungen: Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte) und Verordnung 2021/782 (Bahngastrechte). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.evz.de unter der Rubrik „Reisen“.

 

 

 

Unser Rat: