Sie können Ihre Fahrkarten am Bahnhof kaufen oder über das Internet beziehen. Manche Bahnunternehmen bieten auch den Kauf des Tickets im Zug an (nicht die Deutsche Bahn AG). Häufig wird dann aber ein Aufpreis fällig.
Wenn Sie mehrere EU-Länder bereisen, können Sie die Fahrkarten bei einem oder verschiedenen Bahnunternehmen kaufen.
Ihre Rechte:
Wenn Ihre Reise aus verschiedenen Teilstücken besteht, sind Ihre Rechte bei Zugausfall und Zugverspätung davon abhängig, ob Sie für die gesamte Reise eine einzige Fahrkarte (Durchgangsfahrkarte) oder mehrere haben. Zudem ist entscheidend, ob Sie die Fahrkarte bei einem Bahnunternehmen direkt oder bei einem Fahrkartenverkäufer (z. B. eine Buchungsplattform) gekauft haben. (Siehe hierzu die Rubriken „Zugausfall“ oder „Zugverspätung”).
Achtung:
Wenn Ihre Züge pünktlich fahren und Sie Ihren Anschluss verpassen, können Sie das Bahnunternehmen nicht zur Verantwortung ziehen. In einem solchen Fall sind die Bahnunternehmen nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten für den verpassten Zug zu erstatten oder Sie kostenlos auf einen anderen Zug umzubuchen.
Achtung:
Das gesetzliche Widerrufsrecht im Onlinehandel gilt beim Kauf von Fahrkarten nicht. Achten Sie bei der Buchung daher auf die Stornobedingungen.
Unser Rat:
- Wenn Sie die Fahrkarte online kaufen, sollten Sie darauf achten, um welche Internetseite es sich handelt: Ist es die Seite eines Bahnunternehmens oder die eines Vermittlers, beispielsweise ein Buchungsportal oder ein Reisebüro? Wenn Sie über einen Vermittler buchen, kann dieser Servicekosten in Rechnung stellen.
- Achten Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte auf ausreichend lange Umsteigezeiten. Vor allem dann, wenn Sie in einer größeren Stadt umsteigen müssen oder mit viel Gepäck oder kleinen Kindern unterwegs sind.