Unser Rat:
- Wenn Sie Ihre Fahrkarten für ein ausländisches Schienen-Netz kaufen, informieren Sie sich vor der Abreise über die Nutzungsbedingungen (Abfertigung am Schalter, Entwertungspflicht für Fahrkarten usw.) und die bei einer Kontrolle vorzulegenden Dokumente (Ermäßigungskarte, Identitätsnachweis, für die Buchung verwendete Bankkarte usw.). Die geforderten Dokumente können sich je nach Bahnunternehmen unterscheiden. Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt und Ihnen der volle Fahrpreis berechnet werden, wenn Sie z. B. keinen Ermäßigungsnachweis haben.
- Informieren Sie sich, ob Fahrkarten in elektronischer Form ausreichend sind oder ob Sie diese in Papierform am Bahnhof abholen müssen.
- Wenn Sie aus Deutschland ausreisen, sollten Sie einen gültigen biometrischen Reisepass oder einen Personalausweis mitführen. Auch wenn es bei der Ausreise keine systematischen Kontrollen gibt, können der Zoll bzw. die Polizei während der Reise jederzeit unangekündigte Personenkontrollen durchführen.
- Wenn Minderjährige alleine reisen, benötigen sie ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderreisepass oder biometrischer Reisepass). Darüber hinaus verlangen manche Länder eine Reisevollmacht, wenn das Kind mit einer Organisation, mit nur einem sorgeberechtigen Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten reist. Wenn Ihr Kind eine andere Staatsangehörigkeit hat, prüfen Sie auch diese Reisebedingungen.