Ihre Rechte:

 

Sie haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung am Bahnhof und im Zug beim Einsteigen, Aussteigen und Umsteigen und wenn Sie die Einrichtungen des Zuges nutzen möchten.

 

Das Bahnunternehmen sowie der Bahnhofsbetreiber darf Ihnen aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität oder aufgrund Ihrer Behinderung den Zugang zu den Zügen nicht verweigern, es sei denn aus Sicherheitsgründen. Sollte dies der Fall sein, müssen Bahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber alles tun, um Ihnen eine andere Transportlösung gemäß Ihrer Bedürfnisse anzubieten.

 

 

 

Unser Rat:

 

Achtung: In einigen Ländern müssen Sie die gewünschte Unterstützungsleistung 36 Stunden vor Abfahrt anmelden.